a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen (insbesondere Planungs-,Konstruktions-, Montagearbeiten und Programm-und Medienzusammenstellungen) und finden auch für alle künftigen Geschäfte verwandter Art Anwendung.
Soweit im Zusammenhang mit einem Vertrag und seiner Durchführung eine befristete Überlassung von Sachen stattfindet, gelten hierfür zusätzlich unsere Allgemeinen Mietbedingungen (AMB).
b) Der Individualvertrag mit dem Kunden sowie unsere einbezogenen AGB und/oder AMB stellen den vollständigen Inhalt des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dar.Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
c) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Ausführung unserer Lieferungen und Leistungen zustande.
d) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Kunde ist Kaufmann sofern er ein Handelsgewerbe betreibt. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher,Unternehmer als auch Kaufleute.
a) Es gelten unsere am Liefer-oder Leistungstag gültigen allgemeinen Listenpreise zuzüglich Verpackung, Transport, Versicherung und etwaiger Montagekosten.
Gegenüber Verbrauchern gilt der im Vertrag angegebene Endpreis, der die gesetzliche Mehrwertsteuer enthält.Abweichend hiervon gilt gegenüber Verbrauchern der am Liefer-oder Leistungstag übliche Listenpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn zwischen Vertragsschluss und vertraglich vereinbartem Liefer-bzw. Leistungstermin mindestens vier Monate liegen und der Verbraucher hiervon mindestens vier Wochen vor Liefer-oder Leistungstag in Kenntnis gesetzt wurde. Weicht dieser neue Endpreis um mehr als 5 % zuungunsten des Verbrauchers vom vertraglich vereinbarten Endpreis ab von so kann der Verbraucher, innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Mitteilung, kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
b) Liefer-und Leistungstermine müssen von uns schriftlich und ausdrücklich gegenüber dem Kunden bestätigt worden sein. Sofern wir verbindliche Liefer-und Leistungstermine ausGründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen, neuen Termin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Liefer-und Leistungsfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten.
Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Im Falle unseres Liefer-und Leistungsverzuges hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen.
c) Wir behalten uns das Recht auf Teillieferung und Teilleistungen vor, für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist aber nur, sofern ihm dies nicht unzumutbar ist. Derartige Teillieferungen und Teilleistungen werden gesondert abgewickelt und abgerechnet
d) Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff-und Energiemangel und hierdurch verursachte Betriebs-und Verkehrsstörungen, und Verfügungen von hoher Hand -auch, soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen –sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung.S olche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Kunde ein Recht auf Schadensersatz hat.
a) Vorbehaltlich einer anderen individual vertraglichen Vereinbarung ist die Gegenleistung für unsere erbrachten bzw. abgenommenen Lieferungen und Leistungen sofort fällig und der in Rechnung gestellte Betrag innerhalb von 30 Tagen für den Unternehmer ab Erbringung bzw .Abnahme und für Verbraucher ab Zugang unserer Rechnung ohne Abzug zahlbar.
b) Zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet.
c) Kommt der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, sind wir ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berechtigt, bei Geschäften mit Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und bei Geschäften mit Unternehmern in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Unternehmern haben wir bei Verzug mit einer Entgeltforderung außerdem einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro.
d) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, soweit der Kunde nicht mit einer durch uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung oder mit einer Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnet. Bei Geschäften mit Unternehmern sind Zurückbehaltungs rechte ausgeschlossen. Der Verbraucher kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
e) Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand, sind wir berechtigt, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, für weitere Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen.
f) Wir behalten uns das Recht der Abtretung sowie der Beauftragung Dritter mit der Einziehung unserer gegen den Kunden erworbenen Forderungen vor. Der Kunde hat den Zahlungsanweisungen Dritter, denen wir unsere Forderungen abgetreten haben oder die sie für uns einziehen, nachzukommen. Etwaige Einwendungen oder Einreden des Kunden bleiben hiervon unberührt.
g) Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 30 Tagen vor Veranstaltungs- oder Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 25% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 14Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 10 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 100% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
a) Unternehmer haben unsere Lieferungen und Leistungen sofort nach Empfang zu untersuchen und zu überprüfen, insbesondere, einem Funktionstest zu unterziehen und dabei offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen schriftlich spezifiziert, anzuzeigen. Dabei hat der Unternehmer den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels nachzuweisen. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt zusätzlich die Regelung der §§ 377, 378 HGB uneingeschränkt, unter der Maßgabe, dass die Rüge schriftlich erfolgen muss.
b) Weist die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel auf, so werden wir diese nach unserer Wahl nachbessern oder nachliefern. Ist der Kunde Verbraucher, liegt die Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung bei ihm. Wir sind unter den Voraussetzungen des § 439 Abs. 3 BGB berechtigt, die gewählte oder beide Arten der Nach erfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit abzulehnen.
Lassen wir eine vom Kunden einzuräumende angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fruchtlos verstreichen, ist eine Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar, oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde neben der Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.
c) Wird die von uns gelieferte Ware oder erbrachte Leistung auf Verlangen des Kundenuntersucht und zeigt sich hierbei, dass die Rüge des Kunden offensichtlich unbegründet war, hat der Kunde die uns hierdurch sowie die durch etwaige Arbeiten an dem Lieferungs -oder Leistungsgegenstand entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
d) Bei Geschäften mit Unternehmern ist eine Mängelhaftung für nicht im Sinne von Ziffer 5 a)rechtzeitig angezeigte Mängel ausgeschlossen. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand der verspäteten, unzureichenden oder unbegründeten Mängelrüge. Hat der Kunde an dem Lieferungs-oder Leistungsgegenstand Arbeiten oder Veränderungen vorgenommen oder vornehmen lassen, entfällt insoweit ebenfalls eine Mängelhaftung, soweit hierdurch der Mangel verursacht wurde oder seine Beseitigung unmöglich gemacht wird.
e) Soweit vertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt für unsere Haftung Folgendes:
f) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Geschäften mit Unternehmern 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die verkürzte Mängelhaftungsfrist gilt nicht für unszurechenbare schuldhaft verursachte Personenschäden und grob fahrlässig oder vorsätzlichverursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB
a) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vor, bis alle Zahlungen aus dem Vertrag bei uns eingegangen sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung gegen den Kaufmann
b) Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Kaufmann gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Sachen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren, zudem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit einer Sache des Kaufmanns diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zum Rechnungs- oder mangels einer solchen zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Kaufmann gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Soweit für diese Regelungen unter b) eine Erklärung seitens des Kaufmanns erforderlich ist, verpflichtet sich der Kaufmann hierzu und wir nehmen sie bereits jetzt an.
c) Der Kaufmann ist widerruflich berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.
d) Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält –insbesondere sofern er mit der Zahlung der geschuldeten Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, haben wir das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn der Kunde ist Verbraucher. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden.
Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Kunde schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
e) Alle Forderungen aus dem Verkauf oder der Verarbeitung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kaufmann schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.
f) Auf unser Verlangen hat uns der Kaufmann alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die gemäß Ziffer 5 e) an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
g) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
a) Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Freiheit der von uns auf Weisung des Kundenge fertigten, vom Kunden überlassenen oder im Zusammenwirken mit dem Kunden hergestellten audio-visuellen Programme, Video-und Tonaufzeichnungen, schriftlichen oder bildlichen Darstellungen, Fotografien oder sonstigen Werke von Rechten Dritter.
Werden derartige Rechte von Dritten gegen uns geltend gemacht, ist der Kunde verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter einschließlich erforderlicher Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen.
b) Die Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an von uns hergestellten Werken setzt eine vorherige, gesondert zu vereinbarende angemessene Vergütung im Sinne des § 32 UrhG voraus.
c) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, audio-visuelle Produkte des Kunden, an deren Herstellung wir mitgewirkt haben, kostenfrei zur Eigenwerbung zu verwenden und/oder öffentlich aufzuführen